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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DER 40FEET GMBH / LUXSTAY

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1) Anwendungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die 40feet GmbH gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen/mietweisen Nutzungsüberlassung von Zimmern zur Beherbergung, gemeinsamen Aufenthaltsräumlichkeiten, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von 40feet GmbH. 40feet GmbH ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Beherbergung Aufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit 40feet GmbH abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
Die AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn 40feet GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.


2) Vertragsschluss


Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme von 40feet GmbH zustande. 40feet GmbH steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungs zwecken ist nur gestattet, wenn die 40feet GmbH / Luxstay dies ausdrücklich gestattet. 40feet GmbH / Luxstay kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
Wurde die Reservierung durch Dritte vorgenommen, haften diese gegenüber 40feet GmbH, zusammen mit dem Vertragspartner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsbetrag.


3) Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise


Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
Der Vertragspartner haftet der 40feet GmbH für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen von 40feet GmbH erhalten, verursacht werden.
40feet GmbH ist verpflichtet, ein vom Vertragspartner gebuchtes Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Beherbergungshaus nicht verfügbar sein, wird 40feet GmbH den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einer räumlich nahe gelegenen Beherbergung gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat 40feet GmbH vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten. 40feet GmbH hat Zugangsrecht zu allen Zimmern des Beherbergungshauses, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrecht zu erhalten.
Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat 40feet GmbH das Recht, bei Nichterscheinen des Vertragspartners gebuchte Zimmer am nächsten Tag anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 12.00 Uhr geräumt sein. Danach kann 40feet GmbH über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).
Langzeit-Vertragspartner (Gäste mit mehr als 30 Übernachtungen) sind gehalten, mit einem Beherbergungsleiter der 40feet GmbH zusammen eine Zimmerabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen von 40feet GmbH über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.


4) Veranstaltungen


Um eine sorgfältige Vorbereitung durch 40feet GmbH zu ermöglichen, hat der Vertragspartner der 40feet GmbH die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn 40feet GmbH dem schriftlich zustimmt. Stimmt 40feet GmbH nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt 40feet GmbH zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist 40feet GmbH berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

 

Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von 40feet GmbH und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von 40feet GmbH für den Vertragspartner zumutbar sind.
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann 40feet GmbH pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. ges. UST. In Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet 40feet GmbH gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.a. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.


Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. 40feet GmbH kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit 40feet GmbH abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat 40feet GmbH das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.a. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.


Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens 40feet GmbH nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
Störungen oder Defekte an, von 40feet GmbH zur Verfügung gestellten Einrichtungen, werden soweit dies 40feet GmbH möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.


Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Beherbergungsleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie der 40feet GmbH belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht 40feet GmbH frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen von 40feet GmbH gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Beschafft 40feet GmbH für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt 40feet GmbH im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt 40feet GmbH Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung von 40feet GmbH wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.
Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 40feet GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat 40feet GmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug 40feet GmbH, insbesondere durch Verwendung des Namens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von 40feet GmbH.


5) Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung


Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von 40feet GmbH. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u.a. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat 40feet GmbH das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. 40feet GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die 40feet GmbH nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn der 40feet GmbH die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob die 40feet GmbH ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Vertragspartner mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Für den Fall einer Preiserhöhung hat der Vertragspartner neben den unter § 8 genannten Kündigungsgründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang bei 40feet GmbH.
Der Zahlungsanspruch der 40feet GmbH ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt 40feet GmbH, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. 40feet GmbH ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung von 40feet GmbH nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von 40feet GmbH abgetreten werden.
Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Produkten 40feet GmbH mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zur 40feet GmbH nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.


6) Datenschutzaustausch


Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass 40feet GmbH seine Bestandsdaten (Name/Adresse/Zeitraum und Dauer des Aufenthalts) in Maschinen lesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. 40feet GmbH ist zur Offenlegung der Vertragspartnerdaten berechtigt, sofern dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist (staatliche Behörden).
 

7) Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung


Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:

  • Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums 40feet GmbH zugeht

  • Schadensersatz i. H .v. 25% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 29 und 15 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums 40feet GmbH zugeht.

  • Schadensersatz i. H. v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung 14 und 5 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums 40feet GmbH zugeht.

  • Schadensersatz i. H. v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 5 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums 40feet GmbH zugeht.

Bei einem zustande gekommenen Mietvertrag über eine Mietdauer von 30 Tagen oder mehr ist ein Rücktrittsrecht seitens des Vertragspartners ausgeschlossen. Dennoch kann eine ordentliche Kündigung innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von vier Wochen anerkannt werden. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der 40feet GmbH nicht gegeben oder geringer ist.
Sofern 40feet GmbH die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes. Bis zur Anreise kann der Vertragspartner verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. 40feet GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn in dessen Person Gründe liegen, die einer Vermietung entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Vertragspartner von 40feet GmbH als Gesamtschuldner für den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


8) Rücktritt / Kündigung von 40feet GmbH


40feet GmbH ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von 40feet GmbH nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht der Vertragspartner den Namen 40feet GmbH mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung von 40feet GmbH untervermietet werden. 40feet GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von 40feet GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann.
40feet GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch 40feet GmbH begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch 40feet GmbH auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.


9) Haftung 40feet GmbH, eingebrachte Gegenstände, Verjährung


40feet GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet 40feet GmbH für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Eine Haftung von 40feet GmbH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. 40feet GmbH haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind solche, die sich dem Einflussbereich 40feet GmbH entziehen, wie z.B. Naturkatastrophen, öffentliche Unruhen.
Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die von 40feet GmbH eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn 40feet GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Beherbergungshaus anzuzeigen.
Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. 40feet GmbH bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen 40feet GmbH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.


10) Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge


Besteht die Leistungspflicht der 40feet GmbH neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag
Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
40feet GmbH haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.


11) Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit


Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des jeweiligen Betriebs von 40feet GmbH
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts oder des internationalen Privatrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von 40feet GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.

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Frankfurt am Main im Juli 2017

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